Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist dabei befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte vorzunehmen mit sich als Vertreter des Caritasverbands für den Landkreis Kelheim e. V. oder von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie der Mildtätigkeit. Die Gesellschaft muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und gleichmäßig fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Tätigkeit im Bereich der Sozialstationen und der ambulanten Altenhilfe.