Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist die Vertretungsbefugnis anlässlich der Bestellung zu regeln.
Die Ausübung des Gewerbes: a) der gewerblichen Vermögensberatung; b) der Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten), c) der Immobilientreuhänder sowie die Durchführung aller dem Gesellschaftszweck dienlichen oder förderlichen Nebengeschäfte.