Handelsregister B des Amtsgerichts Passau
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 643
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Michael Kotter GmbH
b)
Tettenweis
c)
Herstellung und Vertrieb von Textilien aller
Art sowie deren Veredelung, Import und
Export.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kotter, Michael, Bekleidungs- und
Wirtschaftsingenieur, Tettenweis
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.1989
a)
19.02.2004
Hastreiter
b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.01.1990.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 2 SB;
2
c)
Verwaltung eigenen Vermögens
25.600,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2008 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig
eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die
Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 4 (Geschäftsjahr), 5
(Stammkapital) und 14 (bisher: Veröffentlichungen, jetzt:
Wettbewerbsverbot) der Satzung beschlossen.
a)
20.03.2008
Hamann
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bergstrasse 5, 94167 Tettenweis
a)
27.07.2010
Kohout
Abruf vom 25.03.2024