| Gegenstand | Entwicklung und Vermarktung von bestehenden, sowie für Kapitalanlage- und Versicherungsgesellschaften von neuen, intelligenten Produkten im Bereich von Kapitalanlagen, Immobilien, Versicherungen und Finanzierungsmodellen. Dies ist für den Endkunden die Beratung zu und Vermittlung von Investment-Fonds, betrieblicher und privater Altersvorsorge, Darlehen, Baufinanzierung und Leasing, sowie zu Kapitallebensversicherungen und anderen Versicherungsprodukten. Im Bereich von Immobilien sind ferner Geschäftsgegenstand Treuhandgeschäften (Immobilien) und Vermögensverwaltung (Immobilien), Immobilienerstellung, -vermittlung und -vertrieb. Geschäftsgegenstand sind auch die Unternehmensberatung, die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die administrative Verwaltung von Unterstützungskassen und von Einrichtungen bzw. Institutionen, die dem Gemeinwohl dienen. Die Gesellschaft erbringt im Hinblick auf die Vermittlung von Investment-Fonds die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) und/oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d. h. lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und /oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, und/oder einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sofern hierfür in Ausführung des Unternehmensgegenstandes Waren und Dienstleistungen eingekauft und wieder veräußert werden bzw. beispielsweise für Leasinggeschäfte im Rahmen des angebotenen Service auch entsprechend Waren und Dienstleistungen aller Art eingekauft werden, gehört es auch zum Unternehmensgegenstand, mit diesen Waren und Dienstleistungen zu handeln. Bei den Waren und Dienstleistungen handelt es sich nicht um Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, mithin werden keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäften betrieben. |