Handelsregister B des Amtsgerichts Passau
Nummer der Firma:
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HRB 384
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
MG Sicherheitsdienst Marthen GmbH
b)
Hohenau, Landkreis Freyung-Grafenau
c)
Objektschutz und Personenschutz aller Art.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Marthen, Jürgen Klaus Walter, Hohenau,
*XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2002
a)
17.02.2004
Hastreiter
b)
Tag der ersten
Eintragung: 23.12.2002.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 2 SB;
2
c)
Der Objekt- und Personensschutz aller Art,
der Aufsperrdienst und Schlüsseldienst
sowie der Hausmeisterdienst.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2006 hat die
Änderung der §§ 2 Ziffer 1. (Gegenstand des Unternehmens)
und 7 Ziffer 2. (Kosten und Bekanntmachungen, Sonstiges)
des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
27.02.2006
Stein
b)
Beschluss Bl. 5 SB;
neuer
Gesellschaftsvertrag Bl.
6 SB;
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Raimundsreut 101, 94545 Hohenau
a)
21.07.2010
Zoglauer
Abruf vom 03.04.2024