Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. (074)
Gegenstand
Der Betrieb eines Online-Shops zum Handel mit Waren, soweit hierfür keine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist.