Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der "Reidl GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Hutthurm ist der jeweilige Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere bei der "Reidl GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Hutthurm.