| Gegenstand | Die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Dienstleistungen, die mit einer sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung in Zusammenhang stehen. Die Preisbildung für diese Leistungen soll angemessen sein, d. h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. 2. Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, darunter auch Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Sie kann sonstige Vermögensgegenstände aller Art verwalten sowie Grundstücke, Hypotheken, Darlehen, Finanzierungen und Versicherungen vermitteln; außerdem kann sie weitere Dienstleistungen bereitstellen und vermitteln, soweit sie mit der Wohnungsversorgung der Bevölkerung im Zusammenhang stehen. |