| Gegenstand | das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform oder Unternehmensgegenstand. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst darüber hinaus sämtliche Tätigkeiten, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Dies schließt insbesondere, aber nicht abschließend, ein: - die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen in verbundenen oder beteiligten Unternehmen, - die Erbringung von Beratungs- und Managementdienstleistungen ohne Rechts- und Steuerberatung, - die Durchführung von Investitionen jeglicher Art mit eigenen Mitteln, einschließlich lmmobilien und Finanzinvestitionen, - das Eingehen von Joint Ventures, Kooperationen und sonstigen Beteiligungsformen, - alle sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können. |