| Gegenstand | - die Übernahme von Vermietungen von Wohngebäuden, gewerblichen Gebäuden und Wohnraum jeder Art, überhaupt die Vermietung von Immobilien jeder Art und Vermittlung von Finanzierungen, - die Übernahme von Vermietungsgarantien, - die Übernahme von Verwaltungen von Häusern, - die Tätigkeit nach § 34 c Abs. 1 GewO; a) die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, b) die Vermittlung von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen i. S. d. § 34i Absatz 1 Satz 1, oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, c) die Vorbereitung und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, d) die wirtschaftliche Vorbereitung und die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung e) die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern i. S. d. § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 WEG oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume i. S. d. § 549 BGB (Wohnimmobilienverwalter). |