| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist nach § 52 AO Abs. (2) Nr. 7 und 13 die Förderung a) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließiich der Studentenhilfe; b) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; (2) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Die Durchführung eines Weiterbildungsprogramms für verschiedene Handwerke, wie beispielsweise das Schneiderhandwerk, in dem die Teilnehmenden internationale Businessstrategien, Marketing, Social Media und Kommunikationsfähigkeiten erlernen sollen, um auf internationalem Niveau Geschäfte abwickeln zu können. b) Die Vermittlung von interkultureller Kompetenz für Europäer*innen, insbesondere Deutsche, die die Weiterbildungen aus Punkt 2a durchführen, um unvoreingenommen auf Menschen aus Ghana zuzugehen. Dies umfasst Anti-Bias-Workshops sowie die Möglichkeit, durch eine Reise nach Ghana Land, Kultur und Lebensweisen kennenzulernen, um tiefere Einsichten in die alltäglichen Herausforderungen und das kulturelle Erbe des Landes zu gewinnen. (3) Das Angebot gemäß der Satzung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft "Kofaya" richtet sich an verschiedene Zielgruppen, die im Einklang mit den satzungsgemäßen Zwecken stehen: a) Teilnehmende am Weiterbildungsprogramm: Dies sind Personen, die Handwerke wie das Schneiderhandwerk gelernt haben und sich weiterbilden möchten, um sich in erster Linie auf dem europäischen Markt zu behaupten. Das Programm soll ihnen die Fähigkeiten vermitteln, um ihr Handwerk nach Europa und international zu verkaufen. b) Afrikanische Untemehmer*innen: Das Angebot richtet sich an afrikanische Unternehmer*innen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in Europa vermarkten möchten und aufgrund neokolonialistischer Strukturen und heimischer Misswirtschaftung derzeit ihren Lebensunterhalt nur schwer selbst erwirtschaften können und unter der Armutsgrenze und in prekären Lebenslagen sind. c) Europäer*innen und insbesondere Deutsche: Nach wie vor hat der Kolonialismus seine Spuren hinterlassen und Menschen, die im westlichen Europa aufgewachsen sind haben bewusst oder unterbewusst nach wie vor das Bild des nicht geschäftstüchtigen Afrikaners im Kopf, mit dem es sich Geschäfte machen nicht lohnt. Dies verhindert tragfähige Geschäftsbeziehungen nach Afrika, obwohl die handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland durchaus Anklang finden würden. Insgesamt richtet sich das Angebot von "Kofaya" an eine breite Palette von Personen und Organisationen, die dazu beitragen können, die in der Satzung definierten Zwecke zu erreichen. Dies umfasst Bildungssuchende, Unternehmer*innen, kulturell Interessierte, und diejenigen, die sich für die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Toleranz engagieren möchten. (4) Darüber hinaus fördert die Körperschaft mildtätige Zwecke, indem hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO Hilfe zur Selbsthilfe erfahren, um sich selbst finanzieren zu können. Mildtätige Zwecke werden insbesondere durch die Vermittlung von Skills eingebracht, dies beinhaltet eine praktische Weiterbildung, mit der Menschen befähigt werden, ihr bereits gelernte Handwerk neu zu vermarkten und sie bei ersten Schritten zu begleiten, wenn sie sich mit dem gelernten Wissen selbstständig machen. Dies trägt zur wirtschaftlichen Stärkung der Teilnehmenden sowie derer Familien bei. Darüber hinaus kann auch pädagogische und finanzielle Hilfestellung bei familiären Notlagen und in besonders prekären Situationen im Einzelfall erfolgen. Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen können die Weiterbildung voll finanziert bekommen. |