| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Ziff. 7 AO, die Förderung des Naturschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Ziff. 8 AO sowie die Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Ziff. 14 AO. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: - durch die Aufnahme, Versorgung und Pflege von Nutztieren und nicht mehr gewünschten Haustieren - die Organisation, Planung und Durchführung von Kursen und Schulungen, insbesondere zu den Themen Tierschutz, Tierwohl, Ökologie und Nachhaltigkeit - die Anpflanzung von Pflanzen, insbesondere Blumen für bedrohte Insekten sowie die Schaffung von Zufluchtsorten für Tiere wie Igel und Vögel zur Unterstützung des Artenschutzes und der Biodiversität (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson iSv. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihrer Zwecke steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe unterhalten. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt an: Erdlingshof e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Deggendorf VR-Nr.: 200471 der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. |