Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
die Verwaltung von eigenem Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Hier insbesondere das Halten, Verwalten, Kaufen und Verkaufen von Beteiligungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie die Haftungsübernahme als Komplementärin von Kommanditgesellschaften und alle sonstigen Tätigkeiten, die der Gesellschaft in diesen Zusammenhängen zweckdienlich erscheinen.