| Gegenstand | Der Ankauf und Verkauf von Grundbesitz jeglicher Art (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc.), auch im eigenen Namen und für fremde Rechnung, b) die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere von Sanierungen, als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Die Durchführung von Tätigkeiten im eigenen Namen, die einen Meistertitel erfordern, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. c) die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere von Sanierungen, als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, d) die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des WEG oder von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB für Dritte (Wohnimmobilienverwalter), e) die Vermietung und Verpachtung von eigenen und fremden Grundbesitz jeglicher Art. Sonstige genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |