| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere An- und Verkauf, Immobilienverwaltung und die damit verbundenen Geschäfte, z.B. An- und Vermietungen und Verpachtungen, betriebswirtschaftliche Beratungen von bestehenden und neuen Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen. Anmietung, Vermietung und Verpachtung von mobilen Wirtschaftsgütern. Bankgeschäfte und Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz, dem Depotgesetz, Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz genehmigungspflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso nicht die Verwaltung fremden Vermögens im eigenen oder fremden Namen. |