Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
(1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des Sports. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Bewirtschaftung und den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Diese sollen mit dem Profil Sport und Bewegung betrieben werden. Ferner findet eine Verwirklichung durch die Abhaltung von sportlichen Übungen und Leistungen statt. (4) Die Körperschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch erreichen, dass sie durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften für die Verfolgung der in vorstehendem Abs. 3 genannten Zwecke zusammenarbeitet und gemeinschaftlich diese steuerbegünstigten Zwecke verwirklicht (vgl. § 57 Abs. 3 AO). Die genannten anderen Körperschaften sind - abschließend - der ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. und seine ebenfalls gemeinnützigen Tochtergesellschaften, an denen der ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. mit Mehrheit beteiligt ist. Die Kooperation kann durch Überlassung von Räumlichkeiten sowie durch Dienstleistungen, Verwaltungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Werbung für die Zweckbetriebe, Buchführungsleistungen oder die Überlassung von Personal erfolgen, weiterhin durch die Durchführung gemeinsamer Sport- und Fortbildungsveranstaltungen sowie von Lehrgängen.