Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
die Übernahme der persönlichen Haftung und die Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der Sturm GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hilpoltstein.