Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung des eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Genehmigung, insbesondere nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO, bedürfen.