| Gegenstand | Die Verwaltung von eigenem und gesellschaftereigenem Vermögen einschließlich der Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, das Halten und Verwalten von bestehenden und noch zu erwerbenden Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Immobilien zu erwerben. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und/oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung(en) beschränken und Unternehmensverträge jeder Art abschließen sowie ihren Betrieb ganz oder teilweise in Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. |