| Gegenstand | - Verwaltung des eigenen Vermögens - Abbrucharbeiten ohne Eingriff in die Statik, Trockenbau, Entkernung/Entsorgung, Wohnungsauflösung sowie Hausmeisterdienste - das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien, die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmergegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Eine Tätigkeit nach § 34 c GewO ist jedoch nicht Gegenstand des Unternehmens. - Betreiben von Gastronomiebetrieben, insbesondere Bars und Restaurants. - Vertrieb, Handel und Vermittlung von freiverkäuflichen medizinischen Produkten, wie Schutzmasken (FFP) und Gummihandschuhen, soweit dieses gesetzlich ohne besondere Zulassung erlaubt ist. - Online-Handel mit Waren aller Art, insbesondere Haushaltsgegenstände, Gartenzubehör und Autoteile. - Vermittlung von Geschäften aller Art; ausgenommen sind hiervon genehmigungspflichtige Geschäfte, wie z.B. die Vermittlung von Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen nach § 1 KWG oder die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen gem. § 34 c GewO. |