| Gegenstand | Der Betrieb von Musiklabels, das Künstlermanagement und Künstlerbooking und die Umsetzung und Verwertung von Medien- und Software-Produktionen. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, wie z.B.: - die Vergabe von Lizenz- und Verwertungsrechten, - die Förderung und Beratung von Künstlern/Künstlerinnen, - die Herstellung und der Verkauf von Tonträgern und Merchandiseprodukten, - den Betrieb von Onlineshops zur Lizenzierung von Musikwerken und zum Verkauf von Tonträgern und Merchandiseprodukten, - die Produktion von Konzerten und Gastspielauftritten, - die Abrechnung von Künstlerbeteiligungen, - die Erstellung und Umsetzung von Marketingplänen, - die Produktion, der Vertrieb und die Verwertung von Medien-Inhalten (wie z.B. Videos, Filme, Fotos, Grafiken, Audioinhalte und Texte) - die Produktion und der Vertrieb von Softwarelösungen. |