| Gegenstand | Die Beratung, Planung, Steuerung und Unterstützung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren zulassungsbedürftiger Planungen. Sie betreffen die materielle Infrastruktur, also Anlagen, Einrichtungen und Gegebenheiten, die der Wirtschaft als Grundlage ihrer Aktivitäten dienen. Das unterstützende Management bezieht sich auf nationale und internationale Planungsvorhaben und richtet sich an Vorhabenträger, Träger öffentlicher Belange sowie Behörden in förmlichen Verwaltungs- und Planfeststellungsverfahren. Es umfasst die Errichtung und den Betrieb von technischen Anlagen oder Industrieanlagen wie u. a. Vorhaben der Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie, aus den Bereichen Steine und Erden, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen, der Kernenergie, wasserwirtschaftliche Vorhaben, Verkehrsvorhaben, Bauvorhaben oder Leitungsanlagen zur Energieversorgung. Programm-, Projekt- und Maßnahmenplanung der Raumordnung und der Raumentwicklung auf Regional-, Landes- und Bundesebene sind von den Beratungsleistungen umfasst. |