Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Das Betreiben ambulanter Pflegeeinrichtungen (Pflegedienst) als selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des SGB XI und der häuslichen Krankenpflege im Sinne des SGB V versorgen. Daneben ist die Gesellschaft berechtigt, Leistungen der Hilfe und Unterstützung und häusliche Krankenpflege an Personen zu erbringen, die nicht als Pflegebedürftige nach SGB XI anzusehen sind.