Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Management eigener Grundstücke und eigener grundstücksgleicher Rechte. Eigene Grundstücke und eigene grundstücksgleiche Rechte umfassen Grundstücke, die im juristischen Sinne von § 246 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz HGB der Gesellschaft zuzurechnen sind. Grundstücke in diesem Sinn umfassen Grund und Boden, Gebäude und Wohnungs- und Teileigentum.