| Gegenstand | Die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung und Verwaltung - auch für Dritte - von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter auch Eigenheime und Eigentumswohnungen und die Übernahme aller damit zusammenhängender wirtschaftlicher Aufgaben sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften der Immobilienwirtschaft. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben, zu pachten, zu veräußern oder zu verpachten, oder sich an solchen zu beteiligen, Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen bzw. Joint-Venture-Verträge abzuschließen. Zweck der Gesellschaft ist die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Verpflichtungen und Aufgaben der Stadt Nürnberg als mittelbare Gesellschafterin im Sinne von Art. 87 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 sowie Art. 92 Abs. 1 BayGO. Neben diesem öffentlichen kann es auch Zweck der Gesellschaft sein, Erträge zu erzielen. Das gesetzliche Subsidiaritätserfordernis aus Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayGO wird beachtet. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich und förderlich sind. |