| Gegenstand | - Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen verwalten, bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen, sowie alle in diesem Zusammenhang stehende Leistungen erbringen; sie kann Bauträgergeschäfte vornehmen, WEG-Verwaltungstätigkeiten übernehmen und Handwerker- und sonstige Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft erbringen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. - Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen sowohl für Mitglieder, als auch für Nichtmitglieder der Baugenossenschaft Selbsthilfe e.G.. - Die Gesellschaft kann Geschäftsbesorgungen für Wohnungsunternehmen durchführen und ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |