Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das gewerbsmäßige Zerlegen (Grob- und Feinzerlegung, Ausbeinen) von Schlachttieren und Schlachtkörpern aller Art und aller gesetzlichen Handelsklassen und Kategorien im Rahmen eines Schlachtbetriebs nach den Vorgaben des Fleischgesetzes und im Rahmen der von der zuständigen Behörde erteilten Zulassung.