| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Krippenkindern, Kindergartenkindern sowie durch die Hausaufgabenbetreuung von Hortkindern für das Kommunalunternehmen "KlinikumNeumarkt - Kommunale Anstalt des ÖffentlichenRechts des Landkreises Neumarkt i.d.0Pf." und für andere, soweit dies einem öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 75 Abs. 1 und 2 Landkreisordnung entspricht. Dabei stellt sich das Unternehmen die Aufgabe, die betreuten Kinder so zu erziehen, dass ihr Selbstwertgefühl bestärkt, ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten, ihre Kritikfähigkeitsowie ihre Fähigkeit zur Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen, entwickelt und gefördert werden. Die Kindererziehung soll nach einem von den Erzieherinnen/Erziehern erstellten pädagogischen Konzept organisiert werden und bringt wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die Praxis ein. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, dem Satzungszweck zu dienen. Die Zwecke der Gesellschaft werden daneben verwirklicht in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft und seine Einrichtungen erbringen und empfangen hierfür Dienst-, Beratungs- und Serviceleistungen aller Art, Nutzungsüberlassungen sowie die Speisenversorgung der Mensen der Schulen des Landkreises Neumarkt (im Folgenden admadministrative Leistungen) für Krankenhäuseroder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Wohlfahrtspflege sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke in der Trägerschaft des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz oder des Klinikum Neumarkt Kommunalunternehmens - Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz und damit verbundener Unternehmen. Das Kommunalunternehmen und seine Einrichtungen förderndurch die Erbringung der administrativen Leistungen die Leistungsempfänger bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke und fördert die Erreichung dieser Zwecke. Ferner verwirklicht es seine steuerbegünstigten oder mildtätigen Zwecke unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen, die es von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in der Trägerschaft des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz oder des Kommunalunternehmens Klinikum Neumarkt und damit verbundener Unternehmen, erhält. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßighohe Vergütungen begünstigt werden. Die Organmitglieder haben Anspruch auf Aufwandsersatz und eine angemessene Vergütung. Über die Höhe der Vergütungentscheidet der Aufsichtsrat. Mittel der Gesellschaft dürfen nur fürdie satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Beim Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhält der Gesellschafter nicht mehr als seine eingezahlten Kapitaleinlagen und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. Maßnahmen im Sinne des § 58 der Abgabenordnung sind - auch gegenüberdem Gesellschafter - zulässig. |