| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung, sowie durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, dies gilt auch für die ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, dem Satzungszweck zu dienen. (4) Die Zwecke der Gesellschaft werden daneben verwirklicht in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft und seine Einrichtungen erbringen und empfangen hierfür Dienst-, Beratungs- und Serviceleistungen aller Art, Nutzungsüberlassungen sowie die Speisenversorgung der Mensen der Schulen des Landkreises Neumarkt (im Folgenden administrative Leistungen) für Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Wohlfahrtspflege sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke in der Trägerschaft des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz oder des Klinikum Neumarkt Kommunalunternehmens - Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz und damit verbundener Unternehmen. Das Kommunalunternehmen und seine Einrichtungen fördern durch die Erbringung der administrativen Leistungen die Leistungsempfänger bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke und fördert die Erreichung dieser Zwecke. Ferner verwirklicht es seine steuerbegünstigten oder mildtätigen Zwecke unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen, die es von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in der Trägerschaft des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz oder des Kommunalunternehmens Klinikum Neumarkt und damit verbundener Unternehmen, erhält. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Organmitglieder haben Anspruch auf Aufwandsersatz und eine angemessene Vergütung. Über die Höhe der Vergütung entscheidet der Aufsichtsrat. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Beim Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhält der Gesellschafter nicht mehr als seine eingezahlten Kapitaleinlagen und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. (8) Maßnahmen im Sinne des § 58 der Abgabenordnung sind - auch gegenüber dem Gesellschafter - zulässig. |