Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten.
-Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, -Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften, -Sonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, -Unternehmensberatung, -Beteiligungsgesellschaft.