Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer wobei stets ein Rechtsanwalt mitwirken muss oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, wobei der Geschäftsführer stets ein Rechtsanwalt sein muss.