- die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge (Maklertätigkeit), - die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung der Vermögenswerte der Erwerber (Bauträgertätigkeit).