Die Gesellschaft wird grundsätzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, es sei denn, der Vorstand hat gemäß § 8.2 der Satzung einen Bevollmächtigten oder mehrere Bevollmächtigte mit der Führung der täglichen Geschäfte beauftragt. In diesem Fall vertritt ein derart Bevollmächtigter die Gesellschaft hinsichtlich der täglichen Geschäftsführung zusammen mit einem anderen derart Bevollmächtigten oder mit einem Prokuristen oder mit einem Vorstandsmitglied.
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen oder einem weiteren Bevollmächtigten.
Gegenstand
Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß Anhang 1 der Bankenrichtlinie (2006/48/EG): - Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern - Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung) - Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs - Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (nur Kreditkarten) - Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft a) Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.) b) Geldwechselgeschäfte c) Termin- ("financial futures") und Optionsgeschäfte d) Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente oder e) Wertpapiergeschäfte - Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen - Portfolioverwaltung und -beratung - Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung.