Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Daneben kann die Gesellschaft vertreten werden durch einen Aufsichtsrat, gewählt von der Generalversammlung. Für den Fall, dass der Aufsichtsrat gebildet wird aus mehr als zwei gemeinschuldnerischem Geschäftsführern, steht die Vertretung der Gesellschaft einem von diesen beiden zu.
Gegenstand
Die Vermittlung und der Verkauf von Kosmetik- und Schönheitsprodukten. Die Vermittlung und der Verkauf von Nahrungsprodukten, wie auch der Nutzung von Supermärkten und Lebensmittelläden. Verkauf und Vermittlung jeder Art von Kraftfahrzeugen, wie auch Einschiffungen. Verkauf von mechanischen Ersatzteilen. Verkauf und Vermittlung von Kleidungsstücken und Zusatzteilen.