| Gegenstand | Die gewerbliche Betätigung in der Touristik, insbesondere auf dem Gebiet der Vermittlung und/oder Durchführung von Busreisen im In- und Ausland, inländischen und ausländischen Wellnessreisen, sowie inländischen oder internationalen Flügen oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und Projektentwicklungen. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist auch die private Arbeits- und Personalvermittlung, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich als Erntehelfer, in der Altenbetreuung, in der Pflege, für Hilfstätigkeiten im Schaustellergewerbe sowie als Gartenpflege-, Haushalts- und Putzhilfen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese erlaubt und nicht genehmigungspflichtig sind. Gegenstand des Unternehmens weiter ist auch die Partner- und Ehevermittlung sowie ein Escortservice. Schließlich ist Gegenstand des Unternehmens auch die Erbringung und/oder Vermittlung von Dienstleistungen aller Art. Sind die in vorstehenden Sätzen genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beförderung und Auslieferung von Paketen sowie Briefen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. |