Handelsregister B des Amtsgerichts Nürnberg
Nummer der Firma:
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HRB 25055
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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6
7
1
a)
Hausmeister-Service Lämmermann GmbH
b)
Nürnberg
Geschäftsanschrift:
Nasbacher Weg 1, 90455 Nürnberg
c)
Dienstleistungen im Bereich
Hausmeistertätigkeit und Garten- und
Landschaftsbau.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lämmermann, Hans-Dieter, Nürnberg,
*XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Lämmermann, Elvira, Nürnberg, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2009.
a)
13.02.2009
Hussennether
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nürnberg vom 21.10.2020 (Az. IN 650/20) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
23.10.2020
Meckl
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b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 03.11.2020 (Az.
IN 650/20) aufgehoben worden.
a)
10.11.2020
Meckl
Abruf vom 04.12.2024