| Gegenstand | - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, - die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe und des Sports, - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke insbesondere in der Jugend- und Altenhilfe, - die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und die Bekämpfung von Seuchen, - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, als gemeinnützige Aufgaben im Sinne des Verzeichnisses der Zwecke, die allgemein als besonders förderungswürdig im Sinne des Verzeichnisses zu § 10 b Abs. 1 EStG Abschnitt A Nr. 1, 2, 3 und 11 anerkannt sind. |