| Gegenstand | Beratung von Personen und Gesellschaften, die Heilberufe ausüben (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker), insbesondere bei Kauf und Verkauf ihres Unternehmens, Gründung, Umwandlung (z.B. Umwandlung in Medizinische Versorgungszentren), Bewertung, Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Praxisverhältnisse, Coaching, Projektierung und Vermittlung von Praxen, Kooperationen, Praxisimmobilien/-räumen, Finanzierungen. Tätigkeiten, die nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz genehmigungspflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |