Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Erbringung von damit zusammenhängenden sowie anderen Dienstleistungen, den An- und Verkauf, sowie Vermittlung von Beteiligungen und Investitions- und Verbrauchsgütern. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind genehmigungspflichtige Geschäfte, wie beispielsweise der Wertpapierhandel i.S.d. KWG, Geschäfte i.S.v. § 34 c GewO und Geschäfte, die einer Berufsaufsicht (WPK, StBK) unterliegen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte.