Handelsregister B des Amtsgerichts Nürnberg
Nummer der Firma:
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HRB 2002
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Oppitz GmbH
b)
Nürnberg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vornahme von Elektroinstallationsarbeiten
sowie der Betrieb eines
Installationsgeschäftes und die Beteiligung
an sowie die Übernahme von ähnlichen
Unternehmen.
50.000,00
DEM
a)
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Oppitz, Franz, Elektromeister, Nürnberg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.08.1973 zuletzt geändert am
03.12.1997
b)
Die Gesellschafterversammlung vom 19. März 1986 hat die
Fortsetzung der nach Art. 12 § l Absatz 2 der GmbH-Novelle
von 1980 aufgelösten Gesellschaft beschlossen.
a)
16.05.2002
Kottusch
b)
Tag der ersten
Eintragung: 06.09.1973.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 ff., 46 ff.
So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Otmarstr. 32, 90439 Nürnberg
a)
06.04.2011
Ereth
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nürnberg vom 17.06.2015 (Az. 830 IN 568/14)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
22.06.2015
Meyer
4
a)
Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidator/en vertreten.
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg
(Az. 830 IN 568/14) vom 02.11.2015 ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
17.03.2016
Meyer
Abruf vom 25.03.2024