| Gegenstand | nunmehr: a) die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 a GewO); b) die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 b GewO); ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige bzw. erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz; c) die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO); d) die Übernahme von Vermögensverwaltungen, die Durchführung von Vermögensbetreuungsmaßnahmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO ausüben, ausgenommen genehmigungspflichtige bzw. erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz sowie Steuerberatungstätigkeiten. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Nebengeschäfte. |