| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen verwalten, bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen, sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen erbringen; sie kann Bauträgergeschäfte vornehmen, WEG-Verwaltungstätigkeiten übernehmen und Handwerker- und sonstige Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft erbringen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (2) Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG. (3) Die Gesellschaft kann Geschäftsbesorgungen für Wohnungsunternehmen durchführen und ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. (4) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben. (5) Die Wasserschadenbeseitigung, Bautrocknung, Feuchtigkeitsmessung, sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. |