| Gegenstand | Vermittlung von Versicherungen aller Art, Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen, jedoch ausschließlich die Anlage- und/oder Abschlußvermittlung i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungs-Institute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, sowie die Vermittlung von Immobilien. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die gewerbsmäßige Vermittlung und der Abschluß von Verträgen über Kapitalanlagen, der Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnungen der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder der Nachweis der Gelegenheiten zum Abschluß solcher Verträge. |