Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 90634
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Georg Sonnenberger & Sohn Schreinerei
GmbH
b)
Schwabhausen, Landkreis Dachau
c)
Betrieb einer Schreinerei sowie Handel mit
Möbeln aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sonnenberger, Georg jun., Schreinermeister,
Stetten
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1989
a)
05.11.2001
Kappeler
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.04.1990.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 So.
2
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Sonnenberger, Christian, Schwabhausen,
*XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
14.04.2003
Seidl
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Dorfstr. 8, 85247 Stetten
a)
24.08.2011
Glashauser
4
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Sonnenberger, Georg jun., Schreinermeister,
Stetten
a)
09.11.2023
Röslmaier
Abruf vom 09.03.2024