Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 87943
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Steiner Backstubn GmbH
b)
Geretsried, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen
c)
Betrieb einer Bäckerei samt allen damit
zusammenhängenden Geschäften sowie
darüber hinaus der Betrieb einer Konditorei,
Herstellung, Handel von und mit
Backprodukten aller Art sowie auch Betrieb
eines Cafe's.
250.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Betz, Thomas, Bäckermeister, Geretsried
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Krojer, Petra, Konditormeisterin, Geretsried
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1989 zuletzt geändert am
09.07.1996
a)
06.11.2001
Krcek
b)
Tag der ersten
Eintragung: 29.06.1989.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 16 So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Tegernseeweg 2, 82538 Geretsried
a)
27.05.2010
Hinterleitner
Abruf vom 05.03.2024