Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 85274
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schulversorgung München GmbH Günther
P. Sporrer
b)
Unterschleißheim, Landkreis München
c)
Belieferung von Schulen und Einzelhandel
mit Lebensmitteln, Beleuchtungsbedarf und
Büromaterial sowie Aufstellung und Betrieb
von Getränkeautomaten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sporrer, Günther P., Kaufmann, München
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.09.1987 zuletzt geändert am
26.04.1989
a)
13.11.2001
Posch
b)
Tag der ersten
Eintragung: 07.09.1988.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 8 So.
2
a)
Schulversorgung GmbH Günther P. Sporrer
b)
Garching, Landkreis München
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2003 hat die
Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
30.04.2003
Eben
b)
Beschluss Bl. 14 SB;
neue Satzung Bl. 15 SB;
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Carl-von-Linde-Str. 7, 85748 Garching-
Hochbrück
a)
20.09.2011
Großhauser
Abruf vom 06.03.2024