Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Sind mehrere Gechäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.