| Gegenstand | Wahrnehmung von Aufgaben des Messe- und Ausstellungswesens auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Hierzu gehören insbesondere: (a) Durchführung von Messen, Ausstellungen, Kongressen und sonstigen ähnlichen geeigneten Veranstaltungen im In- und Ausland, (b) Wahrnehmung der Ausstellungsbelange der Landeshauptstadt München und des Freistaats Bayern im In- und Ausland, (c) Förderung von Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und Dienstleistungsgewerbe durch Messen, Ausstellungen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen, (d) Betrieb, Unterhalt und Weiterentwicklung des Messegeländes in München, Messestadt-Riem, (e) Erbringung von mit den unter Buchstabe (a) bis (d) genannten Aufgaben direkt oder indirekt zusammenhängenden Services, Dienstleistungen doer Geschäftsmodellen, insbesondere auch digitalen Geschäftsmodellen. |