| Gegenstand | Übernahme von Planungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben im Rahmen der Durchführung von Projekten jeder Art, wie diese Aufgaben in technischer und wirtschaftlicher Erfüllung von Einzel- und Gesamtleistungen von Architekten, Beratenden Ingenieuren und Landschaftsarchitekten im In- und Ausland bearbeitet werden und - beispielhaft, jedoch nicht erschöpfend und begrenzend - als Leistungsbilder und Tätigkeitsbeschreibungen in der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) in deren jeweils letztgültigen Fassung definiert sind. Ferner Leistungen wie etwa bei Grundlagenermittlungen und Vorstudien, weiter bei Planungs-, Beratungs- und Überwachungsarbeiten sowie bei Steuerungs-, Management-, Betreuungs- und Inbetriebnahmetätigkeiten zu erfüllen, deren Leistungsbilder und Tätigkeitsbeschreibungen derzeit noch nicht in der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) geregelt sind. Eingeschlossen sind dabei Einsatz und Betrieb, gegebenenfalls auch Entwicklung, Planung und Erstellung von Aufschluß-, Sondierungs-, Meß- und Überwachungseinrichtungen sowie von Versuchs- und Testanlagen, und ferner alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehende Geschäfte. |