Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 43152
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Königsdorfer Ferien- und Freizeit-
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
b)
Königsdorf, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen
c)
Betrieb von Campingplätzen, Bade-, Sport-
und Spielanlagen und Beteiligung an
solchen und ähnlichen Unternehmungen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als
Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Egold, Anton jun., Königsdorf, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Geiger, Johann, Königsdorf, *XX.XX.1936
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.11.1970 zuletzt geändert am
11.11.1985
a)
12.12.2001
Meyer
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 15 So.
2
a)
Jeder Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als
Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten.
a)
21.12.2001
Meyer
b)
Berichtigung zur
Allgemeinen
Vertretungsregelung zu
Eintrag 1
3
b)
Geschäftsanschrift:
Lindenrain 8, 82549 Königsdorf
a)
15.04.2009
Unglaub
Abruf vom 02.03.2024